Freiwillige Helfer der Grenztruppen

Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen (FHG) waren zivile Helfer der Grenztruppen der DDR in der Deutschen Demokratischen Republik, die angeblich freiwillig an der laut offizieller DDR-Definition, „aktiven Mitwirkung bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zum Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ im Dienst der Grenztruppen aktiv waren und somit ihren „gesellschaftlichen Beitrag zur Festigung des Sozialismus auf deutschen Boden“ leisteten. Ihre Primäraufgabe bestand, im Gegensatz zu ihrer Definition, in der Aufdeckung und Vereitelung möglicher Fluchtversuche. Ihre Gründung erfolgte am 5. Juni 1958. Am 2. Oktober 1990 wurden die rechtlichen Grundlagen für diese Tätigkeit im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung durch den Einigungsvertrag außer Kraft gesetzt.

  1. Eingangsworte der Verordnung über die Zulassung und die Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. März 1964
  2. § 6 Absatz 1, § 8 Absatz 2 des Volkspolizeigesetzes der DDR