Fremdorganisation
Als Fremdorganisation ist in der Betriebswirtschaftslehre und Organisationslehre die Schaffung von Organisationsstrukturen und Geschäftsprozessen in einer Institution durch vorgegebene Regeln zu verstehen. Pendant ist die Selbstorganisation. Als Institution werden in diesem Sinne Unternehmen, der Staat und seine Gebietskörperschaften (auch Kommunalunternehmen, Staatsunternehmen) sowie sonstige Personenvereinigungen (Organisationen) zusammengefasst.
Dort vorgegebene Regeln sind insbesondere Arbeitsanweisungen und Dienstanweisungen. Sie schaffen Aufbau- und Ablauforganisation; Hierarchien und Hierarchie-Ebenen entstehen durch Fremdorganisation und schaffen im Rahmen einer künstlichen Ordnung Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse. Das Management trifft konstitutive Entscheidungen, die in Form von Normierungen, Formalisierungen und Standardisierungen (Standards) umgesetzt werden. Das Vorhandensein einer Organisationsabteilung ist ein Indiz für einen hohen Anteil an Fremdorganisation.