Fremdorganschaft

Fremdorganschaft (oder Drittorganschaft) ist im Gesellschaftsrecht bei Kapitalgesellschaften das Prinzip, dass die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern losgelöst sein kann und außenstehenden Organwaltern übertragen wird. Gegensatz ist die Selbstorganschaft. Die Fremdorganschaft ist – anders als die Selbstorganschaft – nicht strikt anzuwenden.