Selbstorganschaft
Selbstorganschaft (von „Organschaft“) ist im Gesellschaftsrecht bei Personengesellschaften das kraft Gesetzes den Gesellschaftern eingeräumte Recht zur organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft. Gegensatz ist die Fremdorganschaft. Die Selbstorganschaft ist – anders als die Fremdorganschaft – strikt anzuwenden.