Gaius Caninius Rebilus (Suffektkonsul 37)
Gaius Caninius Rebilus war ein römischer Senator des 1. Jahrhunderts n. Chr.
Rebilus war Suffektkonsul zusammen mit Aulus Caecina Paetus vom 1. September bis zum Ende des Jahres 37. Dass er bereits unter Kaiser Tiberius zum Konsul designiert war, lässt sich auch aus Cassius Dio erschließen. In einer Inschrift aus Tusculum erscheint er als Ädil gemeinsam mit Gaius Caelius Rufus.
In De beneficiis wird Rebilus im Zusammenhang mit moralisch fragwürdigen Personen genannt. Seneca berichtet, dass Lucius Iulius Graecinus eine von Rebilus angebotene, beträchtliche Geldsumme ablehnte und ihn dabei mit Paullus Fabius Persicus gleichstellt (homo eiusdem infamiae). Graecinus wies das Angebot mit den Worten zurück: „Ich bitte dich, entschuldige – nicht einmal von Persicus habe ich etwas angenommen.“ Die Episode unterstreicht den schlechten Ruf des Rebilus und dient Seneca zugleich als Beispiel dafür, dass Wohltaten von sittlich zweifelhaften Personen zurückgewiesen werden sollten.
Tacitus berichtet, dass Rebilus von früher Jugend an durch Rechtskenntnis und großen Reichtum ausgezeichnet war; doch, von den Qualen der Altersschwäche geplagt, entkam er durch Öffnen der Adern dem Leben – wobei man ihm nicht zutraute, die Standhaftigkeit für einen solchen Tod aufzubringen, da er wegen seiner Begierden als unmännlich („weibisch“) verrufen war.