Gaius Clodius Licinus
Gaius Clodius Licinus war ein römischer Senator und Historiker der frühen Kaiserzeit.
Clodius Licinus war Sohn eines Gaius (Clodius). Er bekleidete das Suffektkonsulat in der zweiten Hälfte des Jahres 4 n. Chr. gemeinsam mit Gnaeus Sentius Saturninus. Sueton nennt ihn Konsular und Historiker (Clodio Licino consularis historico). Er ist der einzige bekannte Konsul mit diesem vollen Namen; der Beiname Licinus erscheint sonst nirgends bei einem Clodius.
Clodius Licinus verfasste ein Geschichtswerk mit dem Titel Rerum Romanarum libri. Das Werk umfasste mindestens 21 Bücher, wie aus Fragmenten bei Nonius Marcellus hervorgeht. Es begann vermutlich mit dem Ende des Zweiten Punischen Krieges, da die Ereignisse um Quintus Pleminius im Jahr 194 v. Chr. bereits im dritten Buch behandelt wurden. Der Endpunkt der Darstellung ist unbekannt. Eine Fortführung bis in die eigene Zeit des Autors wird in der Forschung diskutiert, gilt jedoch nicht als gesichert.
Von seinem Werk sind nur wenige Fragmente erhalten: zwei kurze Zitate bei Nonius Marcellus (aus Buch 12 und 21) sowie eine umstrittene Stelle bei Titus Livius (29, 22, 10), die Clodius Licinus als Quelle für die Pleminius-Affäre nennt. Ob diese Passage authentisch von Livius stammt oder eine spätere Ergänzung darstellt, ist in der Forschung umstritten. Ein nachweisbarer Einfluss des Werkes auf die spätere römische Geschichtsschreibung ist nicht erkennbar.
Clodius Licinus war eng mit dem Grammatiker und Bibliotheksleiter Gaius Iulius Hyginus befreundet, der unter Augustus die Palatinische Bibliothek leitete. Sueton berichtet, dass Hyginus in großer Armut starb und zu Lebzeiten von der Großzügigkeit des Clodius Licinus unterstützt wurde (liberalitate sua, quoad vixerit, sustentatum). Hyginus wiederum war mit Ovid befreundet, sodass Clodius Licinus in den literarischen Kreisen der augusteischen Zeit verortet werden kann. Der ungewöhnliche Titel Rerum Romanarum libri erinnert an Hyginus’ Werk De vita rebusque illustrium virorum libri und könnte auf eine persönliche oder intellektuelle Verbindung hinweisen.
- ↑ Sueton, De grammaticis et rhetoribus 20.