Gehegewild

Als Gehegewild oder Gatterwild (auch Landwirtschaftliche Wildhaltung) bezeichnet man Wildtiere bzw. Wild, das in der Obhut von Menschen in Gehegen gehalten wird. Die fachliche Zuordnung und Definition unterscheidet sich stark.

  1. Art. 3 e) Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (Schweiz)