Obhut
Der Rechtsbegriff Obhut bezeichnet die Fürsorge- oder Schutzpflicht eines Rechtssubjekts gegenüber Personen, Tieren oder Sachen.
Der Rechtsbegriff Obhut bezeichnet die Fürsorge- oder Schutzpflicht eines Rechtssubjekts gegenüber Personen, Tieren oder Sachen.