Geländeoberfläche
Die Geländeoberfläche ist im deutschen Bauordnungsrecht die Schnittlinie, die das Gelände unmittelbar mit den bzw. allen Außenwänden eines Gebäudes bildet. Sie dient in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer als untere Bezugsfläche bei der Bestimmung der Gebäudehöhe und bildet damit die Grundlage für die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse und für die Berechnung der Abstandsflächen. Grundsätzlich wird zwischen der natürlichen, der vorhandenen und der festgelegten Geländeoberfläche unterschieden.