Gemeindeamt

Der Sitz der Verwaltung einer Gemeinde/Ortschaft wird Gemeindeamt genannt, bei größeren Orten bzw. Städten in Österreich und Deutschland auch Rathaus. In der Schweiz ist die Bezeichnung Gemeinde- oder Stadtverwaltung üblich. Kantonale Gemeindeämter sind den Gemeinden übergeordnet. Bei der Bezeichnung gibt es regionale Unterschiede. Gebräuchlich ist in der Schweiz auch der Begriff Gemeindehaus. Das Gemeindeamt/-haus ist der Sitz des Bürgermeisters oder auch des Ortsvorstehers.

  1. Gemeindeamt. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 30. August 2019
  2. Gemeindeamt bei Wortschatz Uni Leipzig (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive), abgerufen am 29. Januar 2012
  3. Gemeindeamt in Sachsen (Memento vom 5. Februar 2023 im Internet Archive)