Gemeinkosten

Gemeinkosten (auch: indirekte Kosten; englisch overhead) sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenart, die einem Bezugsobjekt nicht direkt zugerechnet werden kann. Pendant sind die Einzelkosten. Bezugsobjekte sind die Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen), eine Kostenstelle oder eine Rechnungsperiode. Gemein- und Einzelkosten eines Unternehmens ergeben zusammen die Gesamtkosten, die den Kern der Kostenrechnung (Vollkostenrechnung) bilden. Gemeinkosten können einem Bezugsobjekt nicht direkt zugerechnet werden, sondern nur über Hilfsgrößen. Eine solche Hilfsgröße ist der Verteilungsschlüssel. Gemeinkosten können in der Kostenstellenrechnung und der Stückkostenkalkulation nicht direkt den Hauptkostenstellen zugerechnet werden. Deshalb ist das Kostenzurechnungsprinzip nur schwer oder gar nicht einzuhalten.

  1. Eugen Schmalenbach: Kostenrechnung und Preispolitik. 8. Auflage. Westdeutscher Verlag, Köln, Opladen 1963, S. 304.
  2. Volker Breithecker, Einzel- und Gemeinkosten, in: Bernhard Pellens/Nils Crasselt/Walther Busse von Colbe (Hrsg.), Lexikon des Rechnungswesens, 2011, S. 225
  3. Verlag Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen, 1978, Sp. 645