Kostenzurechnungsprinzip

Das Kostenzurechnungsprinzip (oder Kostenverteilungsprinzip) ist in der Kostenrechnung ein Grundsatz, wonach die Kostenarten auf verschiedene Bezugsobjekte verteilt werden müssen. Als Kostenzurechnung wird die Zuordnung von Kosten zu einem Bezugsobjekt bezeichnet. Kostenzurechnungsprinzipien begründen und legen fest, wie Kostenarten einzelnen Kostenträgern zuzuordnen sind. Sie stellen auf nachweisbare, sachlich erklärbare Zusammenhänge ab und streben eine möglichst wirklichkeitsgetreue Abbildung des Kostenanfalls an.

  1. Eggert Winter, Gabler Wirtschaftslexikon, Band 3, 2000, S. 1854
  2. Walther Busse von Colbe/Bernhard Pellens (Hrsg.), Lexikon des Rechnungswesens, 1998, S. 460