Gemeinwohl-Bilanz
Die Gemeinwohl-Bilanz ist in der Idee der Gemeinwohl-Ökonomie ein Bewertungsverfahren für Privatpersonen, Gemeinden, Firmen und Institutionen, mit dem geprüft werden soll, inwieweit sie dem Gemeinwohl dienen. Bewertet werden unter anderem ökologische und soziale Aspekte.
Gemeinwohl-Bilanzen sollen für jedermann gut verständlich sein; Unternehmen können ihre Gemeinwohl-Leistung auf einer einzigen Seite transparent machen. Dabei können die Unternehmen entscheiden, ob sie die Bilanz in Eigenregie erstellen, sich in einer Gruppe gegenseitig bilanzieren oder einen unabhängigen Prüfer bestellen. Dies unterscheidet die Gemeinwohl-Bilanz von herkömmlichen Nachhaltigkeitsberichten, die von den Unternehmen selbst erstellt werden – sie soll auch vergleichsweise preisgünstig erstellt werden können, für kleine Unternehmen werden ca. 1000 Euro veranschlagt.
Bislang bilanzieren im deutschsprachigen Raum ca. 250 Unternehmen nach Gemeinwohl-Richtlinien, in Europa sind es ca. 1300 Unternehmen (Stand: 2024). Insgesamt gibt es 590 deutsche, 631 österreichische, 67 Schweizer und 70 Südtiroler Unternehmen, die sich als Unterstützer der Gemeinwohl-Bilanz registriert haben. Alle in einer Peer-Gruppe und extern auditierten Gemeinwohl-Bilanzen sind öffentlich zugänglich.
Ab 2017 sind alle börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern durch eine EU-Richtlinie verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dabei hat die EU mehrere Bilanzierungs-Standards explizit erwähnt, darunter auch die Gemeinwohl-Bilanz, so die Süddeutsche Zeitung. Diese Erwähnung findet sich jedoch weder in der relevanten Erwägung 9 der Richtlinie 2014/95/EU, welche die empfohlenen Rahmenwerke aufführt, noch in den ergänzenden „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen“ (2017/C 215/01) der Europäischen Kommission, welche in ihrer Einleitung die Rahmenwerke benennt. Sowohl die Richtlinie als auch die Mitteilung bilden die rechtliche Grundlage zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch große Unternehmen und Gruppen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der die EU-Organe berät, hat in einer Stellungnahme empfohlen, dass Unternehmen eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen sollten: Ziel sei „der Wandel hin zu einer ethischen Marktwirtschaft“.
In den USA und Italien ist der Geschäftstypus Gemeinwohlorientierte GmbH bereits gesetzlich verankert.
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- ↑ Silvia Painer: Gemeinwohl-Berichte. In: Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland. Abgerufen am 12. September 2025.
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- ↑ Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Text von Bedeutung für den EWR, abgerufen am 24. September 2020
- ↑ MITTEILUNG DER KOMMISSION Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen (Methode zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen) (2017/C 215/01), abgerufen am 24. September 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Nr. 215, 5. Juli 2017, S. 3–4.
- ↑ Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Text von Bedeutung für den EWR, abgerufen am 24. September 2020
- ↑ Economy for the Common Good. 3. März 2015, abgerufen am 18. November 2019 (englisch).
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- ↑ Offiziell heißt es „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, siehe Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 22. Oktober 2014, was in vielen Zeitschriften-Artikeln mit „börsennotierten Unternehmen“ gleichgesetzt wird.