Generalvikar
Ein Generalvikar (lateinisch vicarius generalis, vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche (hier auch als Generalvikarin) der Stellvertreter eines Diözesanbischofs. Ein Generalvikar ist für die Verwaltung der Diözese zuständig, er leitet das Ordinariat oder Generalvikariat, die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.
- ↑ Zum Beispiel: Ordinariat | Katholische Kirche Steiermark. Abgerufen am 31. März 2021.
Erzdiözese Wien. Abgerufen am 31. März 2021.
Erzbistum München und Freising. Abgerufen am 31. März 2021. - ↑ Zum Beispiel: Erzbischöfliches Generalvikariat Köln | Erzbistum Köln. Abgerufen am 31. März 2021.