Geschäftsanteil
Unter einem Geschäftsanteil versteht das deutsche Gesellschaftsrecht den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Gesellschafter gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag maximal an einer GmbH oder Genossenschaft beteiligen können.
Unter einem Geschäftsanteil versteht das deutsche Gesellschaftsrecht den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Gesellschafter gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag maximal an einer GmbH oder Genossenschaft beteiligen können.