Geschützter Landschaftsteil (Salzburg)
Geschützter Landschaftsteil ist eine der Schutzkategorien des Salzburger Naturschutzgesetzes (§§12-15). Die Kategorie umfasst kleinräumige Landschaftsteile oder Grünbestände, insbesondere Wasserläufe und Gewässerufer, Teiche, kleinflächige Moore, Naturwaldreservate, Fundorte von Mineralien und Fossilien, Baumgruppen, Parkanlagen, Alleen sowie Schutzpflanzungen.