Geschichte der Universität

Universitäten sind Hochschulen mit Promotionsrecht, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen. Die aus dem christlichen Bildungswesen und -gedanken des mittelalterlichen Westeuropa entstandene und sich weitgehend selbst verwaltende Universität gilt als eine klassisch-europäische Schöpfung:

„Die Universität ist eine, ja die europäische Bildungsinstitution par excellence: Als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, ausgestattet mit besonderen Rechten der Selbstverwaltung, der Festlegung und Ausführung von Studienplänen und Forschungszielen sowie der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade ist sie eine Schöpfung des europäischen Mittelalters … Keine andere europäische Institution hat wie die Universität mit ihren überlieferten Strukturen und ihren wissenschaftlichen Leistungen in der ganzen Welt universale Geltung erlangt. Die Titel der mittelalterlichen Universität, Bakkalaureat, Lizenziat, Magistergrad, Doktorat, werden in den unterschiedlichsten politischen und ideologischen Systemen anerkannt.“

Walter Rüegg: Geschichte der Universität in Europa (1993)
  1. vgl. Hochschulgesetze der Länder, bspw. Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 38; Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Januar 2006, § 27
  2. vgl. verschiedene aber ähnliche Formulierungen der Hochschulgesetze der Länder: Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 (1); Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 2 (1); Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 (1)
  3. Verger (1999), „Universität“, Lexikon des Mittelalters, 8, Stuttgart: J.B. Metzler
  4. Walter Rüegg (Hrsg.): Geschichte der Universität in Europa. Band 1: Mittelalter. C. H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-36952-9, S. 13.