Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit
Die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit ist Lübecks älteste Bürgerinitiative. Durch Dekret des Lübeckischen Senats vom 25. November 1795 ist ihr Rechtsfähigkeit und damit der Status eines rechtsfähigen Vereins alten Lübecker Rechts verliehen worden.
- ↑ § 1 der Satzung der Gemeinnützigen; siehe auch Lübisches Recht. Das moderne Vereinsrecht wurde in Deutschland erst 1900 mit dem BGB eingeführt.