Dekret
Ein Dekret, von lateinisch decretum ‚Beschluss‘, ist ein Gesetz ohne Beteiligung des Parlaments.
Im römischen Recht der Kaiserzeit waren decreta kaiserliche Urteile in Straf- und Zivilgerichtssachen. Die Entscheidungen des Rechtsstreits hatten präjudizielle Wirkung. Schwerpunktmäßig betrafen die Urteile personen-, sachen- und erbrechtliche Angelegenheiten (vgl. zur Systematik: Institutionensystem).
In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.
Manche Verfassungen lassen in bestimmten Fällen Dekrete zu, die ohne parlamentarische Mitwirkung von der Exekutive erlassen werden können, etwa nach Ausrufung des Notstandes (Notverordnung).
In Monarchien und präsidentiellen Systemen werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
- 1 2 Christiane Toyka-Seid: Dekret / Erlass / Edikt. Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 16. Mai 2025.
- ↑ Detlef Liebs: Römisches Recht: Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 465). 6. Auflage. UTB GmbH, Stuttgart 2004, ISBN 978-3-8252-0465-5, S. 70–71.