Gesetz über digitale Dienste
Verordnung (EU) 2022/2065 | |
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| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG |
| Kurztitel: | Gesetz über digitale Dienste |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | GdD, DSA |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Wettbewerbsrecht |
| Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 116 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Inkrafttreten: | 16. November 2022 |
| Anzuwenden ab: | Artikel 24 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 33 Absätze 3 bis 6, Artikel 37 Absatz 7, Artikel 40 Absatz 13 und Kapitel IV Abschnitte 4, 5, und 6: 16. November 2022 sonst: 17. Februar 2024 |
| Umgesetzt durch: | Deutschland Digitale-Dienste-Gesetz |
| Fundstelle: | ABl. L 277 vom 27. Oktober 2022, S. 1–102 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Das Gesetz über digitale Dienste (GdD; englisch Digital Services Act, DSA; französisch Règlement sur les Services Numériques, RSN) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einheitliche europäische Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schuf. Damit soll die Verbreitung illegaler Inhalte verhindert und Nutzer besser geschützt werden. Es ist mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Teil eines Gesetzespakets über digitale Dienste in der Europäischen Union.
Die Rechtsnorm aktualisierte den im Jahr 2000 beschlossenen rechtlichen Rahmen für Online-Plattformen in der Europäischen Union und passte ihn an die Gegebenheiten des Plattformkapitalismus an. Dabei sollen einerseits die Grundsätze eines freien Internets berücksichtigt und andererseits geltendes Recht besser durchgesetzt werden. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen die Vorschriften seit dem 16. November 2022 befolgen, alle anderen digital agierenden Unternehmen seit dem 17. Februar 2024.
- ↑ Ursula von der Leyen: Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa. (PDF) Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024. Europäische Kommission, 2019, S. 16, abgerufen am 15. Dezember 2020: „Mit einem neuen Gesetz über digitale Dienste müssen bessere Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte geschaffen und der digitale Binnenmarkt vollendet werden.“
- ↑ Das Digital Services Act Paket | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. 12. Juli 2024, abgerufen am 15. Juli 2024.
- ↑ The Digital Services Act package. In: digital-strategy.ec.europa.eu. Europäische Kommission, 26. April 2021, abgerufen am 30. Juni 2021 (englisch).
- ↑ Stefan Krempl: Digital Services Act: Rechtliches Betriebssystem gegen das wilde Netz. In: heise online. 16. Dezember 2020, abgerufen am 18. Januar 2021.
- ↑ Für ein besseres Internet: Das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA) tritt heute in Kraft. Abgerufen am 6. September 2023.