Gesetz über digitale Märkte
Verordnung (EU) 2022/1925 | |
|---|---|
| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) |
| Kurztitel: | Gesetz über digitale Märkte |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Digital Markets Act, DMA |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Wettbewerbsrecht |
| Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Inkrafttreten: | 1. November 2022 |
| Anzuwenden ab: | Artikel 3 Absätze 6 und 7, Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50: 1. November 2022 Artikel 42 und 43: 25. Juni 2023 Sonst: 2. Mai 2023 |
| Fundstelle: | ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1–66 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Das Gesetz über digitale Märkte (kurz GDM, französisch Règlement sur les Marchés numériques, englisch Digital Markets Act; DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die digitale Wirtschaft fairer und wettbewerbsfähiger machen soll. Das Gesetz wurde am 6. Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und am 12. Oktober 2022 als Verordnung (EU) 2022/1925 im Amtsblatt der EU verkündet. Zum Regelungspaket gehört auch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), welche gemeinsam den digitalen Binnenmarkt vollenden sollen.
Das Gesetz über digitale Märkte soll sicherstellen, dass digitale Märkte fair und bestreitbar sind, d. h. dass neue Marktteilnehmer in den Markt eintreten können und damit Wettbewerbsdruck auf etablierte Teilnehmer ausüben. Das Gesetz zielt dabei auf die Regulierung von großen Digitalplattformen, die Dienstleistungen (auch) in der EU anbieten. Dazu wird der Begriff des Torwächters (eng. gatekeeper) eingeführt, und objektive Kriterien definiert, die festlegen, wann ein Unternehmen einen großen Einfluss auf den digitalen EU-Binnenmarkt hat.
Das Gesetz verpflichtet Torwächter, strenge Auflagen zu erfüllen. Torwächter dürfen zum Beispiel keine Daten aus unterschiedlichen Diensten kombinieren. Außerdem müssen geschäftliche Nutzer besser geschützt werden, und es ist Torwächtern verboten, eigene Produkte etwa bei Online-Suchen gegenüber Drittangeboten zu bevorzugen. Außerdem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Konkurrenz von Softwareangeboten, z. B. unterschiedlichen App Stores auf Smartphones. Darüber hinaus legt es Regeln zur Gewährleistung der Interoperabilität, der Übertragbarkeit und des Zugangs zu Daten für Unternehmen und Endnutzer von Plattformen fest. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen, darunter Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes.
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- ↑ EU-Parlament stimmt strengeren Regeln für Internetplattformen zu. In: Zeit Online. 5. Juli 2022, abgerufen am 6. Juli 2022.
- ↑ The Digital Services Act package | Shaping Europe’s digital future. 1. Juli 2024, abgerufen am 2. Juli 2024 (englisch).
- ↑ Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte - Europäische Kommission. Abgerufen am 30. Juni 2024.
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