Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung

Basisdaten
Titel:Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung
Art: Reichsgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 12. März 1893 (RGBl. 1893, 93)
Inkrafttreten am: 1. April 1893
Außerkrafttreten: 26. Juli 1978
(BGBl. I S. 1110)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit dem Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung vom 12. März 1893 (RGBl. S. 93) ist für das Deutsche Reich ab dem 1. April 1893 die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich (auch Mitteleuropäische Zeit MEZ genannt) als gesetzliche Uhrzeit festgelegt worden.

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