Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
| Früherer Titel: | Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes |
| Abkürzung: | UWG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz |
| Fundstellennachweis: | 43-7 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 27. Mai 1896 (RGBl. S. 145) |
| Inkrafttreten am: | 1. Juli 1896 |
| Neubekanntmachung vom: | 3. März 2010 (BGBl. I S. 254) |
| Letzte Neufassung vom: | 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
8. Juli 2004 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19. Februar 2026) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
teilweise 19. Juni 2026 (Art. 2 Abs. 2 G vom 12. Februar 2026); teilweise 27. September 2026 (Art. 2 Abs. 1 G vom 12. Februar 2026) |
| GESTA: | C013 |
| Weblink: | Text des Gesetzes |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, amtliche Abkürzung UWG, ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es ist ein Teil des Lauterkeitsrechts.
Das UWG regelt das Marktverhalten der Unternehmen und entspricht daher Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen etwa als „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ („trade practices law“) bezeichnet werden.
Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Das UWG wird vom europäischen Gemeinschaftsrecht maßgeblich beeinflusst. Dieses Recht versucht, einige Bereiche europaweit mittels verbindlich umzusetzender Richtlinien zu harmonisieren. Die Geltung des Herkunftslandprinzips auch bei der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ist hingegen ein Desiderat der deutschen Unternehmen.
Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1896 wurde es häufig novelliert, umfassend zuletzt 2015.
- ↑ nicht korrekt ist die Interpretation von UWG als „Unlauterer Wettbewerb Gesetz“ (vgl. www.wirtschaftswiki.fh-aachende.) oder „Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz“. Vgl. Universität Siegen: Materialien. Vgl. auch: Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz. 4. Auflage. Pro Libris Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3-99099-448-1.
- ↑ www.lexsoft.de.
- ↑ Ansgar Ohly: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. 6. Auflage. C. H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-64947-9, § 1 Rn. 2 (Zugriff über beck-online).
- ↑ Ansgar Ohly: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. 6. Auflage. C. H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-64947-9, § 1 Rn. 1 (Wörtlich: „Es ist Marktverhaltensrecht und entspricht den Vorschriften, die in anderen Rechtsordnungen unter den Oberbegriffen „Marktrecht“ oder „Recht der Geschäftspraktiken“ (trade practices law) zusammengefasst werden.“; Zugriff über beck-online).
- ↑ Bundesverband der Deutschen Industrie BDI: Lauterkeitsrecht ( vom 8. Juli 2015 im Internet Archive)