Gesinnungsstrafrecht
Als Gesinnungsstrafrecht wird eine Strafgesetzgebung bzw. eine Art des Strafrechts bezeichnet, die das strafbare Unrecht und die Schwere der Strafe weniger am äußeren Tathergang und der Verletzung eines bestimmten Rechtsguts als an der Motivation des Täters festmacht. Ein Gesinnungs- oder Gedankenstrafrecht, bei dem sich die auf eine Deliktsbegehung abzielende innere Vorstellung des Täters nicht in einer äußeren Handlung manifestiert, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs mit den Grundsätzen des im deutschen Strafgesetzbuch niedergelegten Tatstrafrechts unvereinbar.
- ↑ BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16 Rdnr. 37 ff.