Glaubwürdigkeit (Recht)
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spielt im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung eine Rolle. Ihre Beurteilung gehört zu den Kernaufgaben des Richters, wobei die Erkenntnisse der Vernehmungspsychologie zu beachten sind. Glaubwürdigkeit resultiert aus den Merkmalen:
In der Regel ist die Beurteilung der Glaubwürdigkeit Sache des Tatrichters. In Ausnahmefällen kann der Richter jedoch verpflichtet sein, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen.
- ↑ Vor dem Hintergrund der Erinnerungsverfälschung (False-Memory-Syndroms) in Prozessen um Satanismus und Missbrauch von Kindern kam der forensischen Begutachtung von Zeugenaussagen durch psychiatrische Sachverständige eine besondere Bedeutung zu. In den USA und vielen anderen Ländern wurden vor dem Hintergrund fanatischer religiöser Überzeugungen diverse Prozesse geführt. In Deutschland wurden die Wormser Prozesse in den Jahren 1993 bis 1997 zum größten Justizskandal im Nachkriegsdeutschland.
- ↑ BGH, Beschluss vom 11. September 2002, Az. 1 StR 171/02, Volltext.
- ↑ Karina Otte: Rechtsgrundlagen der Glaubwürdigkeitsbegutachtung von Zeugen im Strafprozess. LIT Verlag Münster, 2002, ISBN 3-8258-6304-2, S. 190 ff.