Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP

Das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP zählt zur Gruppe der Ehrenzeichen der NSDAP und war die dritthöchste Parteiauszeichnung der NSDAP während der Zeit des Nationalsozialismus (nach dem Deutschen Orden der NSDAP und dem Blutorden).

Das Abzeichen zählt in Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Propagandamitteln, daher ist seine Herstellung sowie das öffentliche Tragen oder Verbreiten gemäß § 86a StGB verboten.

Analog dazu verbietet in Österreich das Abzeichengesetz 1960 (AbzG) das öffentliche Tragen und Zurschaustellen sowie die Darstellung und Verbreitung von Abzeichen verbotener Organisationen; zu diesen zählen aufgrund des Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG) die NSDAP, ihre Teilorganisationen wie SA, SS, NSKK, NSFK etc., sowie allgemein sämtliche nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen.