Fürst von Chimay
Die Freiherrschaft Chimay, eine der zwölf „Pairies“ mit Sitz und Stimme in der Curia der Reichsunmittelbaren Pfalzgrafschaft Hennegau, wurde 1473 zur Grafschaft Chimay und am 9. April 1486 zum Reichsfürstentum Chimay erhoben. Sie gehörte lange Zeit dem älteren (in den heutigen Fürsten ausgestorbenen) Zweig des Hauses Croÿ, bevor sie 1612 an einen jüngeren (in den heutigen Fürsten ausgestorbenen) Zweig des Hauses Arenberg kam. Am französischen Königshof des Ancien Régime hatte der Reichsfürst von Chimay den besonderen Status eines Prince étranger (ausländischen Fürsten).
1686 wurde Chimay vom Haus d'Alsace-Henin-Liétard, Reichsgrafen zu Boussu (Hennegau), beerbt. Der Reichsfürstenstand wurde am 4. September 1735 bestätigt für alle männlichen und weiblichen Nachkommen des Alexandre de Chimay, aus dem Haus Alsace-Hénin-Liétard. Dessen Erbe wurde wiederum 1804 die gräfliche Familie de Riquet de Caraman. Der erste Prince de Chimay aus der Familie de Caraman (Philipp VIII., 16. Prince de Chimay) erlebte schon 1806 das Ende des Alten Reiches, nachdem der Hennegau bereits 1792 und erneut 1794 von französischen Truppen besetzt worden und 1797 von Frankreich annektiert worden war. Nach dem Wiener Kongress erlangte er 1824 die Anerkennung seines (Reichs-)Fürstentitels von seinem neuen Souverän im Königreich der Vereinigten Niederlande, sein jüngerer Bruder 1827 ebenfalls die niederländische Anerkennung, 1834 bestätigte das neue Königreich Belgien den Titel, der dort bis heute gilt. Die jüngere Linie starb 1973 aus, die ältere existiert weiterhin und besitzt das Schloss Chimay.