Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg

Der Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg wurde am 18. Mai 1810 in Paris abgeschlossen. Mit ihm wurde der Grenzverlauf vom Bodensee bis in den Taubergrund festgelegt. Dabei wurde auch die ehemalige Reichsstadt Ulm durch die Donau geteilt. Die damalige Grenzziehung ist seit mehr als zwei Jahrhunderten ohne jede Veränderung gültig und markiert heute die Grenze zwischen den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg.