Königreich Württemberg

Königreich Württemberg
Wappen Flagge
Lage im Deutschen Reich
Landeshauptstadt Stuttgart
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König
Dynastie Haus Württemberg
Bestehen 1806–1918
Fläche 19.508 km²
Einwohner 2.437.574 (1910)
Bevölkerungsdichte 125 Einwohner/km²
Entstanden aus Herzogtum Württemberg
Aufgegangen in Volksstaat Württemberg
Hymne Heil unserm König, Heil!
Stimmen im Bundesrat 4 Stimmen
Karte

Das Königreich Württemberg war ein von 1806 bis 1918 bestehendes Königtum im Südwesten Deutschlands. Es entstand am 1. Januar 1806 als souveränes Staatswesen auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. und ging aus dem erst 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Herzogtum Württemberg hervor. Dessen ursprüngliches Gebiet, damals auch Altwürttemberg genannt, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden; dies hatte seine Fläche nahezu verdoppelt.

Württemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des an den hegemonialen Interessen des napoleonischen Frankreich ausgerichteten Rheinbundes. Nach dem Ende der napoleonischen Kriege wurde es 1815 durch Beschluss des Wiener Kongresses Mitglied des Deutschen Bundes und war als solches ein auch nach außen hin souveräner Staat. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 schloss sich das Königreich als Bundesstaat dem 1871 neu gegründeten, vom Königreich Preußen dominierten Deutschen Reich an. Es konnte sich einige Sonderrechte bewahren.

Der Wahlspruch des Königreichs und des Hauses Württemberg lautete „Furchtlos und trew“ (Furchtlos und treu). Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre eine frühe konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen deutschen Staaten relativ stark ausgeprägten liberalen und demokratischen Strömungen. Diese behaupteten und verstärkten sich auch nach der Niederschlagung der in Württemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von 1848/1849.

Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution von 1918 verzichtete König Wilhelm II. von Württemberg am 30. November 1918 als letzter deutscher König auf den Thron. Das Land wurde in eine parlamentarische Republik umgewandelt und blieb als Volksstaat Württemberg Teil des Deutschen Reiches in der Weimarer Republik. Im April 1952 ging sein vormaliges Hoheitsgebiet im heutigen Bundesland Baden-Württemberg auf.

  1. Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg, vom 25. September 1819 (Volltext)