Volksstaat Württemberg

Volksstaat Württemberg
Wappen Flagge
Lage im Deutschen Reich
Entstanden aus Königreich Württemberg
Aufgegangen in Württemberg-Baden;
Württemberg-Hohenzollern
Heute (Teil von): Baden-Württemberg
Daten aus dem Jahr 1925
Landeshauptstadt Stuttgart
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt Staatspräsident
Verfassung Verfassung vom 25. Sept. 1919
Bestehen 19181933/1945
Fläche 19.508 km²
Einwohner 2.580.235 (1925)
Bevölkerungsdichte 132 Einwohner/km²
Religionen 68,0 % Ev.
30,9 % Röm.-Kath.
0,4 % Juden
0,73 % Sonstige
Reichsrat 4 Stimmen
Kfz-Kennzeichen III A, III C, III D, III E, III H, III K, III M, III P, III S, III T, III X, III Y, III Z
Verwaltung 1 Stadtbezirk
63 (61) Oberämter
1.875 Gemeinden
Karte

Der freie Volksstaat Württemberg war ein Land des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Am Ende des Ersten Weltkriegs wurde durch die – in Württemberg unblutige Novemberrevolution aus dem Königreich Württemberg ein Volksstaat. Die Grenzen blieben dabei unverändert, ebenso die Landesverwaltung. Württemberg war laut der neuen Verfassung von 1919, die die Verfassung des Königreichs von 1819 ersetzte, weiterhin ein Gliedstaat des Deutschen Reiches und war nun eine demokratische Republik, was im Verfassungstext mit den Worten freier Volksstaat umschrieben wurde.

Die politische Entwicklung des Landes in den teils turbulenten Jahren der Weimarer Republik war geprägt von Kontinuität und Stabilität. Die drei Legislaturperioden des württembergischen Landtages von 1920 bis 1932 erreichten anders als der Reichstag jeweils die von der Verfassung vorgesehene Dauer von vier Jahren. Die Sozialdemokraten verloren anders als im Nachbarland Baden früh ihren Einfluss auf die Regierungspolitik. Von 1924 bis 1933 regierte in Stuttgart eine konservativ geprägte Koalition. Die wirtschaftliche Entwicklung Württembergs verlief in den 1920er Jahren besser als in den anderen deutschen Ländern. Die Landeshauptstadt Stuttgart war ein aufstrebendes kulturelles und wirtschaftliches Zentrum.

Das NS-Regime unter Hitler beseitigte nach seiner Machtergreifung (30. Januar 1933) im gesamten Deutschen Reich die Demokratie, auch in Württemberg. Die Länder wurden gleichgeschaltet und ihre verfassungsmäßige Ordnung wurde aufgehoben. Die staatliche Kontinuität des Landes endete im Jahr 1945. Die danach gebildeten Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern gingen 1952 im heutigen Bundesland Baden-Württemberg auf.

  1. siehe Statistik der deutschen Länder von 1925
  2. 1 2 3 Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte. Band 5. Stuttgart 2007, Seite 538
  3. Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg, vom 25. September 1819 (Volltext)
  4. § 1 der Verfassung Württembergs vom 25. September 1919 lautete wörtlich: Württemberg ist ein freier Volksstaat und ein Glied des Deutschen Reiches. Seine Staatsgewalt wurde nach den Vorschriften dieser Verfassung und nach den Gesetzen des Deutschen Reiches ausgeübt. In der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 war in Artikel 2 festgelegt: Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Somit war der Volksstaat Württemberg Stand Ende 1920 eines der 18 Länder der Weimarer Republik.