Kurfürstentum Württemberg
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
|---|---|
| Kurfürstentum Württemberg | |
| Wappen | |
| Alternativnamen | Kurwürttemberg |
| Entstanden aus | Herzogtum Württemberg |
| Herrschaftsform | Monarchie |
| Herrscher/ Regierung | Kurfürst Friedrich |
| Reichstag | 2 Virilstimmen auf der weltlichen Bank im Reichsfürstenrat (und 3 weitere Stimmen gemäß nicht ratifiziertem § 32 RDHS) |
| Hauptstädte/ Residenzen | Stuttgart |
| Dynastien | Haus Württemberg |
| Konfession/ Religionen | lutherisch und römisch-katholisch |
| Aufgegangen in | Königreich Württemberg 1806 |
Das Kurfürstentum Württemberg (in zeitgenössischen Verträgen auf französisch l'Électorat de Wurtemberg), auch Kurwürttemberg, war eine kurzlebige staatliche Formation im Übergang vom alten Herzogtum zum neuen Königreich Württemberg. Dieses Kurfürstentum im Südwesten des Heiligen Römischen Reiches bestand in den Jahren von 1803 bis 1806. Die Kurwürde war wirksam seit dem 28. April 1803 mit dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS), als Herzog Friedrich II. gemäß § 31 eine der vier neu vergebenen Kurwürden erhielt. Zudem wurde in § 6 als Ausgleich für verlorene linksrheinische Territorien das von ihm regierte Gebiet deutlich vergrößert und die Einwohnerzahl damit erhöht. Nach der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 20. Juli 1806 folgte der Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich am 1. August 1806. Damit ist die württembergische Kurwürde obsolet geworden. Bereits am 1. Januar 1806 hatte der Kurfürst von Württemberg mit Zustimmung Kaiser Napoleons die Königswürde angenommen.