Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)

Der deutsche Reichstag war von 1933 bis 1945 ein Scheinparlament während der nationalsozialistischen Diktatur. Nach der letzten Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm, verabschiedete der neue, am 21. März 1933 eröffnete Reichstag unter Adolf Hitler am 23. März desselben Jahres das Ermächtigungsgesetz. Damit trat er seine Gesetzgebungskompetenzen faktisch an die Reichsregierung (Kabinett Hitler) ab. Ab Juli desselben Jahres bildete die NSDAP die einzige Fraktion. Reichstagspräsident war Hermann Göring. Mit dem Anschluss Österreichs wurde das Scheinparlament in Berlin 1938 in Großdeutscher Reichstag umbenannt. Mangels wesentlicher parlamentarischer Kompetenzen sowie wegen des regelmäßigen Singens der Nationalhymne wurde er, als Flüsterwitz, der „teuerste Gesangsverein Deutschlands“ genannt.

  1. Michael Stolleis: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914–1945 (= Die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Band 3). München 1999, DNB 1135196222, S. 317.
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutschlands fatale Revolution. Eine Zäsur ohne Beispiel – und ohne historische Wiederkehr: zum 70. Jahrestag der „Machtergreifung“ Hitlers. In: Der Tagesspiegel. 30. Januar 2003 (tagesspiegel.de).