Großraumwagen (Straßenbahn)
Als Großraumstraßenbahnwagen, Straßenbahn-Großraumwagen oder Großraumwagen, umgangssprachlich auch als Großraumstraßenbahn, bezeichnet man in Deutschland und Österreich eine nicht allgemeingültig und eindeutig definierte Bauart von Straßenbahn-Trieb- oder -beiwagen. Nach einer Festlegung des bundesdeutschen Verbands öffentlicher Verkehrsunternehmen von 1952 handelt es sich um Fahrzeuge mit einem starren Wagenkasten (keine Gelenkwagen), zwölf bis 15 Metern Länge und einem nicht starren Fahrgestell (Drehgestellwagen oder Lenkdreiachser, keine Zweiachser), die eine Kapazität von mindestens 90 Fahrgästen haben, eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und einzeln oder im Zugverband eingesetzt werden können. Diese Aussage gilt auch heutzutage als kleinster gemeinsamer Nenner. Engere Definitionen verlangen einen Fahrgastraum ohne Trennwände und mit stufenlosem Fußboden sowie die Anwendung des Fahrgastfluss-Prinzips mit festem Schaffnerplatz. Teilweise werden Lenkdreiachser ausgeschlossen, wohingegen die Bezeichnung anfangs vereinzelt auch für Zweiachser und Gelenkwagen Anwendung fand.
Aufgrund ihrer Länge müssen meist die Wagenenden verjüngt ausgeführt werden, um die Hüllkurve einzuhalten. Insbesondere die für Fahrgastfluss ausgelegten Fahrzeuge sind meist als Einrichtungswagen ausgeführt. Die üblichen Türanordnungen und Zugbildungen sind je nach Land unterschiedlich. In der DDR wurden lange Kombinationen aus drei Großraumwagen als Großzug bezeichnet, diese Benennung ist in Ostdeutschland bis heute üblich. Sie wurde später allerdings auch für Gespanne aus drei Kurzgelenktriebwagen verwendet.