Gyokuon-hōsō
In der Radioansprache Gyokuon-hōsō (japanisch 玉音放送, deutsch etwa: „Übertragung der kaiserlichen Stimme“) verlas Tennō Hirohito den „Kaiserlichen Erlass zur Beendigung des Großostasiatischen Kriegs“ (大東亜戦争終結ノ詔書, Daitōa sensō shūketsu no shōsho). Es handelte sich um die erste öffentliche Übertragung der Stimme eines Tennōs. Mit seinem Erlass wies er die japanische Regierung an, die Potsdamer Erklärung zu akzeptieren, in der die bedingungslose Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg gefordert wurde. Da der Kaiser diese nicht ausdrücklich erwähnte, sondern nur davon sprach, die Potsdamer Erklärung zu akzeptieren, herrschte in der Bevölkerung Verwirrung, ob Japan nun tatsächlich kapituliert hätte.
Die Rede wurde am 15. August 1945 zur Mittagszeit ausgestrahlt, sechseinhalb Wochen nach der Schlacht um Okinawa, neun Tage nach dem Atombombenabwurf auf Hiroshima und sechs nach dem auf Nagasaki. Außerdem hatte eine Woche zuvor der Sowjetisch-Japanische Krieg begonnen. Der Kaiser erwähnte die Bombenabwürfe, jedoch nicht die sowjetische Invasion der Mandschurei. Die Ansprache war am Vortag im Kaiserpalast aufgezeichnet worden.
Viele japanische Militärs empfanden es als unehrenhaft, so den Krieg zu beenden. Einige unternahmen in der Nacht auf den 15. August einen Putschversuch: Unter der Vorgabe falscher Befehle ließ Hatanaka Kenji, einer der hauptverantwortlichen Verschwörer, am Abend des 14. August den Palast besetzen, um die Aufzeichnung zu vernichten; diese wurde jedoch nicht gefunden.
In der offiziellen englischen Übersetzung wurde der letzte Satz der Originalrede weggelassen: Dieser enthält in einem scharfen Befehlston die Anweisung, dem Edikt Folge zu leisten.
Der Text ist zeichenweise von oben nach unten und spaltenweise von rechts nach links zu lesen:
- Seiten 6 und 7 (Unterschriften der Minister)
- Seiten 4 und 5 (Text; Unterschrift und Siegel von Hirohito)
- Seiten 2 und 3 (Text)
- Seite 1 (Text)
- ↑ 玉音放送 ( vom 11. Oktober 2011 im Internet Archive)
- ↑ Axel Weidemann: Wie ein Gott im Radio Mensch wurde. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 92 (19. April 2024), S. 15.