Haftungsbeschränkung

Eine Haftungsbeschränkung ist die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich festgelegte Reduzierung der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Vertragspartei oder eines Schädigers. Die Verringerung erfolgt dabei gegenüber der Haftungsverteilung, die das Gesetz für die Durchführung des jeweiligen Vertrages vorsähe, wenn keine abweichenden Dispositionen getroffen wurden.

Häufig werden Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen, die Bestandteil eines Vertrages werden. Die Möglichkeiten sind hier jedoch gesetzlich eingeschränkt. Wird die Haftung dort irrtümlich zu sehr beschränkt oder gar ausgeschlossen, treten bei Nichtkaufleuten die meist kundenfreundlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an ihre Stelle.