Hannoversches Jäger-Bataillon Nr. 10

Hannoversches Jäger-Bataillon Nr. 10

Aktiv 1803 bis 1919
Staat Königreich Preußen
Provinz Hannover
Streitkräfte Preußische Armee
Teilstreitkraft Heer
Truppengattung Jäger
Typ Bataillon
Gliederung

siehe Gliederung

Truppenteile Maschinengewehr-Abteilung Nr. 3, Radfahr-Abteilung, Telefontrupp, Minenwerfer-Abteilung
Stärke 368 (Gründungsstärke)
Unterstellung siehe Unterstellungen
Standort siehe Garnisonen
Marsch Marsch des früh. hann. Gardejäger-Bataillons (Präsentiermarsch)

Marsch des früh. hann. 2. und 3. Jäger-Bataillons (Parademarsch)

Leitung
Kommandeure siehe Kommandeure

Als der Feldzug des Jahres 1866 beendet war – das Königreich Hannover, die Elbherzogtümer, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt hatten aufgehört eigenständige Staaten zu sein und bildeten drei neue Provinzen Preußens –, wurden drei neue Verbände in Form von Jäger-Bataillonen gebildet. Von diesen trat das spätere Lauenburgische Jäger-Bataillon Nr. 9 bereits während des Feldzugs zusammen.

Auf Schloss Babelsberg erließ König Wilhelm am 27. September 1866 per Allgemeiner Kabinettsorder (AKO) den Befehl zur Formation des 10. und 11. Jäger-Bataillons.

Durch Allerhöchste Ordre vom 24. Januar 1899 gab Kaiser Wilhelm II. den ruhmvollen Traditionen der ehemaligen hannoverschen Armee neues Leben. Er zeichnete das Hannoversche Jäger-Bataillon Nr. 10 dadurch aus, dass sie die Geschichte der ehemaligen hannoverschen Jäger fortan als die ihre ansehen durften.

Im Ersten Weltkrieg wurde gemäß dem im Frieden erarbeiteten Mobilisierungs-Termin-Kalender nach dem Ausrücken des regulären Bataillons am 2. August 1914 von jenem Bataillon das Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 10 gebildet. Die verbleibenden tauglichen Mannschaften wurden dem Ersatz-Bataillon zugeführt.

Nach der Marneschlacht erhielt das Ersatz-Bataillon den telegraphischen Befehl zur Aufstellung des Reserve-Jäger-Bataillons Nr. 23 als drittes Hannoversches Jäger-Bataillon.

  1. AKO:
    „Aus Abgaben des Garde-Jäger-Bataillons Nr. 1, des Pommerschen Jäger-Bataillons Nr. 2, des 1. Schlesischen Jäger-Bataillons Nr. 5 und des 2. Schlesischen Jäger-Bataillons Nr. 6 wird ein neues Jäger-Bataillon errichtet. Ein zweites … Beide neuformierten Bataillone sind mit der vollständigen Prima plana und erhalten 2/3 der Friedenskopfstärke. Ihre Komplettierung durch Rekruten erfolgt später. Die Formation wird durch die Inspektion der Jäger und Schützen geleitet und erfolgt der spätere Zusammentritt des erstgenannten Bataillons in Potsdam bei dem Garde-Jäger-Bataillon, des zweiten …“
    Schloss Babelsberg, den 27. September 1866. (gez.) Wilhelm (ggez.) v. Roon
  2. Befehl aus Hannover: „Ersatz-Bataillon Jäger 10 hat überplanmäßiges Reserve-Jäger-Bataillon 23 aufzustellen; Kommandeur, Arzt und Zahlmeister werden überwiesen, alles andere hat Bataillon selbstständig zu veranlassen.“