Heiligsprechung

Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtlicher und dogmatischer Akt. Darin erklärt der Papst, dass nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ (lateinisch visio beatifica) befinde und deswegen als Heiliger bezeichnet werden dürfe und als solcher verehrt werden soll.

Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des Martyriums oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine Märtyrer waren, wird zudem der Nachweis eines Wunders gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern liturgische Bedeutung, als nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne.