Herztodkriterium
Das Herztodkriterium ist eine Regelung von Donation after cardiac death (DCD) – früher Non-heart-beating donation (NHBD, englisch für „Spender, dessen Herz nicht schlägt“) genannt. Es wurde Ende der 1970er Jahre als Todeskriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen für Organtransplantationen eingeführt. Gemäß diesem Verfahren dürfen Organe entnommen werden, wenn ein Herz-Kreislauf-Stillstand von zehn Minuten bei normaler Körpertemperatur festgestellt wurde. Die Regelung wird unter anderen in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Belgien und in den Vereinigten Staaten von Amerika angewendet. In Deutschland ist der Herztod als Kriterium im Zusammenhang mit Organentnahmen nicht zulässig; dazu muss der Hirntod festgestellt worden sein.