Hinterbliebenenleistungen
Hinterbliebenenleistungen sind Geldleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige, die diesen aus Anlass des Todes der unterhaltspflichtigen Person von dritter Seite gezahlt werden.
Hierzu zählen vorrangig Renten an Hinterbliebene; hinzu kommen im Todesfall zur Deckung von Kosten der Bestattung gezahlte Leistungen (Sterbegeld).
Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen werden erbracht
- in Deutschland: Witwen- und Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz und in der berufsständischen Versorgung; Leistungen an Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
- in Österreich: siehe Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- in der Schweiz: siehe Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
- ↑ zur Erziehungsrente vgl. dort