Hochschulpakt
Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG, die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen. Teilweise – so in einem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen von Juni 2013 – ist auch von einem „Paket der Pakte“ die Rede.
- ↑ siehe Seite der Hochschulrektorenkonferenz zum Hochschulpakt unter https://www.hrk.de/?id=628
- ↑ siehe Süddeutsche Zeitung 17. Mai 2010 Drei Pakte für die Wissenschaft
- ↑ siehe etwa die Presseerklärung der CDU/CSU-Fraktion unter Die drei Pakte sind gerade jetzt unverzichtbar, 27. März 2009
- ↑ siehe Verwaltungsvereinbarung über den ersten Pakt unter Archivlink ( des vom 4. Dezember 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ siehe https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2013_06_12_Eckpunktepapier_Allianz.pdf