Hofgericht Gießen
Das Hofgericht Gießen war ein Hofgericht und Obergericht erst der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, dann des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Gießen und einem Gerichtsbezirk, der sich über den jeweils hessisch-darmstädtischen Teil von Oberhessen erstreckte. Es bestand bis 1879.