Störung der Impulskontrolle
Eine Störung der Impulskontrolle oder Impulskontrollstörung, als Krankheitsbild aus der Psychiatrie und klinischen Psychologie, ist gekennzeichnet durch das wiederholte Unvermögen, einer Versuchung, einem Drang oder einem Impuls zu widerstehen, wodurch andere oder die eigene Person langfristig geschädigt werden können. Impulsivität ist in dieser diagnostischen Gruppierung ein zentrales Kriterium.
Als Impulskontrollstörung wird ein Verhaltensablauf bezeichnet, bei dem durch einen als unangenehm erlebten Anspannungszustand ein bestimmtes impulsiv ausgeübtes Verhalten ausgelöst wird. Das impulsive Verhalten wird dranghaft, oft automatisch ausgeführt. Es wird zwar bewusst erlebt, kann aber willentlich nicht oder nur schwer verhindert werden. Impulskontrollstörungen können somit als Volitionsstörung aufgefasst werden, oder – in neuropsychologischer Perspektive – als Störung der exekutiven Funktionen.
Die impulsiv ausgeübten Verhaltensweisen (Affekthandlungen) können eine sehr große Bandbreite umfassen: Essen, Kaufen, Spielen, Nägelkauen, Raserei im Straßenverkehr, exzessive Masturbation, Selbstverletzungen (teilweise auch bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung).
Voraussetzung für eine Bewertung impulsiven Verhaltens als psychische Störung ist, dass es als „unangepasst“ gelten kann, also entweder nicht den vernunftorientierten Zielen der betreffenden Person entspricht oder dem Betroffenen selbst oder anderen Personen Schaden zufügt (z. B. Schulden, Unfälle, Verletzungen).