Indigenat
Das Indigenat (Eingeborensein, Staatsangehörigkeit, Ortsangehörigkeit, Heimatrecht, vom lateinischen indigena „Eingeborener“) ist ein Rechtstitel auf die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (Gemeinde, Staat). In einigen deutschen Teilstaaten brauchten auch Pfarrer auswärtiger Herkunft bis 1871 die Indigenatserteilung, um ihr Amt antreten zu dürfen. Bis ins 19. Jahrhundert verlieh der Landesherr und in einigen Fällen auch der Rat privilegierter Städte mit dem Inkolat ähnliche Rechte, vor allem die Staatsbürgerschaft an gebietsfremde Adlige, ihre Aufnahme in den einheimischen Adel und ihr Recht zum Erwerb eines Landgutes in der neuen Heimat.
- ↑ Karsten Mertens: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht: eine verfassungsrechtliche Untersuchung, Band 2 der Juristischen Reihe Tenea, Tenea Verlag, Berlin 2004, ISBN 978-3-86504-083-1.