Intertemporales Recht

Das intertemporale Recht bestimmt als Teil des Kollisionsrechts, welche Rechtsnormen auf Sachverhalte zu bestimmten Zeiträumen anwendbar sind.

Kollisionsregeln, die das intertemporale Recht im Fall von Gesetzesänderungen betreffen, werden als Übergangsvorschriften bezeichnet.

Das intertemporale Recht als objektives Recht ist von intertemporalen Freiheitsrechten zu unterscheiden, die etwa im Klimaschutzrecht eine Rolle spielen.

  1. Mathias Hong: „Erfunden“ und „gefunden“. In: Verfassungsblog. 28. Juni 2023, ISSN 2366-7044, doi:10.17176/20230628-231058-0 (verfassungsblog.de [abgerufen am 5. Januar 2026]).