Intrahandel
Als Intrahandel wird der Warenhandel innerhalb des Europäischen Binnenmarkts bezeichnet. Pendant ist der Extrahandel.
Seit Januar 1993 ergab sich die Notwendigkeit, zwischen innergemeinschaftlichem Handel innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und dem Handel mit Drittstaaten (Extrahandel) zu unterscheiden. Das lag vor allem an der Frage des Herkunftslandes der gehandelten Waren und deren zollrechtlicher Behandlung.