Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung, auch Judikatur von lat. iudicare) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von Gerichten ausgeübte Staatsgewalt der Judikative durch das Leiten von gerichtlichen Verfahren und den Erlass von Urteilen und Beschlüssen. Dabei werden die Gesetze von den Gerichten angewendet und ausgelegt. Das Grundgesetz spricht in Art. 92 insoweit auch von rechtsprechender Gewalt.