Jugendbeteiligung

Unter Jugendbeteiligung oder Jugendpartizipation wird die aktive Teilhabe von Kindern und jungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen des öffentlichen Lebens, in Schule, Vereinen, oder verschiedenen politischen Ebenen, bzw. am Familienleben verstanden. Es ist dabei mehr gemeint als politische Partizipation von jungen Menschen, wie Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, Wahlen etc. Durch Artikel 12 der 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention, die bisher von 196 Staaten (auch Deutschland, Österreich und der Schweiz) angenommen und ratifiziert wurde, verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten auf dem Grundsatz der Partizipation zu agieren.

  1. Sonja Moser: Beteiligt sein. Partizipation aus der Sicht von Jugendlichen. 1. Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-16853-1, doi:10.1007/978-3-531-92149-5.
  2. Formen der Jugendbeteiligung. Deutscher Bundesjugendring, abgerufen am 1. Mai 2020.
  3. Kinder- und Jugendbeteiligung. Jugendarbeit in Österreich, abgerufen am 1. Mai 2020.
  4. Reinhard Fatke und Martin Biebricher: Jugendbeteiligung - Chance für die Bürgergesellschaft. Bundeszentrale für politische Bildung, 13. Juni 2006, abgerufen am 1. Mai 2020.
  5. 1 2 Positionspapier für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen. (PDF; 447 kB) Bundesjugendvertretung, Dezember 2006, abgerufen am 1. Mai 2020.
  6. Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Art. 12. admin.ch, 25. Oktober 2016, abgerufen am 1. Mai 2020.