Junge-Freiheit-Urteil
Als Junge-Freiheit-Urteil bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24. Mai 2005 (Az. 1 BvR 1072/01, BVerfGE 113, 63). Das Bundesverfassungsgericht stellte im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung der Jungen Freiheit als rechtsextreme Publikation im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstellt.
Die Sache wurde an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen und endete dort am 23. Juni 2006 durch Vergleich zwischen den Parteien. „Übereinstimmend sah man keinen Bedarf, mehr als zehn Jahre alte Ausführungen des Verfassungsschutzes NRW zur JF an den aktuell vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben zu messen.“ Der Prozessbevollmächtigte der Jungen Freiheit, Alexander von Stahl, begrüßte es, „dass die Behörde mit dem Vergleich nun ausdrücklich bestätigt, sich künftig strikt an Geist und Inhalt (‚Maßgaben‘) des höchstrichterlichen Spruchs halten zu wollen.“