Bundesverfassungsgericht
| Bundesverfassungsgericht — BVerfG — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | Verfassungsorgan |
| Gründung | 7. September 1951 |
| Hauptsitz | Karlsruhe |
| Vorsitz | Stephan Harbarth (Präsident) Ann-Katrin Kaufhold (Vizepräsidentin) |
| Anzahl der Bediensteten | 16 Richter, insg. ca. 270 Mitarbeiter |
| Haushaltsvolumen | 39,46 Mio. EUR (2023) |
| Website | bundesverfassungsgericht.de |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen (§ 1 Absatz 1 BVerfGG), als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.
Dem Bundesverfassungsgericht mit 16 Richtern in zwei Senaten (Art. 93 Absatz 2 Satz 2 GG, § 2 Absatz 1 BVerfGG) obliegt einerseits die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es am Maßstab des Grundgesetzes, unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers, interpretiert (§ 13 BVerfGG). Insoweit wurde dem Gericht, in seiner Eigenschaft als Hüter der deutschen Verfassung, die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel zuteil.
Andererseits ist das Gericht mit Sitz in Karlsruhe (§ 1 Absatz 2 BVerfGG) höchstes Gremium der Rechtsprechung. In dieser Funktion nimmt es gegenüber allen anderen Gerichten eine Sonderstellung ein, denn es ist befugt, deren Gerichtsentscheidungen aufzuheben. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen sind rechtsverbindlich (Art. 94 Abs. 4 GG). Bei Normenkontrollverfahren in Bezug auf die Bundes- und Landesgesetzgebung erstarken sie in Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 BVerfGG). Obwohl dieses Bundesgericht die Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Es übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).
Höchstes deutsches Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, weil es Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben beziehungsweise bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen kann. Die Entscheidungen des Gerichtes sind dabei weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar.
Als Verfassungsorgan wird es von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.
- ↑ Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Abgerufen am 5. November 2025.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: Begrüßung zum Festakt aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts ( vom 18. Januar 2012 im Internet Archive) - ↑ Bundeshaushalt digital. In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 12. Juni 2025.
- ↑ Horst Pötzsch: Deutsche Demokratie. Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder. Bundeszentrale für politische Bildung, 15. Dezember 2009, abgerufen am 28. Juli 2023.
- ↑ Ernst Benda, Eckart Klein, Oliver Klein: Verfassungsprozessrecht. Ein Lehr- und Handbuch. 4., neu bearbeitete Auflage, C.F. Müller, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-8114-4927-5, § 4 I, Rn. 116 ff.
- ↑ Klaus Schlaich, Stefan Korioth: Das Bundesverfassungsgericht: Stellung, Verfahren, Entscheidungen. C.H. Beck, 2019, ISBN 978-3-406-74688-8, Rn. 32, doi:10.17104/9783406746888 (vahlen.de [abgerufen am 23. März 2022]).
- ↑ BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 – 2 BvE 4/20 –, Rn. 1–36; BVerfGE 159, 26–39.
- ↑ 70 Jahre Bundesverfassungsgericht. Bundeszentrale für politische Bildung, 28. September 2021, abgerufen am 29. Juli 2023.
- ↑ Klaus Schubert/Martina Klein (Hrsg.): Bundesverfassungsgericht (BVerfG). In: Das Politiklexikon. 7., aktualisierte und erweiterte Auflage, Dietz, Bonn 2020. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn.
- ↑ Jonas Heimbach, Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts: Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. In: Website des Bundesverfassungsgerichts. Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 29. Juli 2023.
- ↑ Ekaterina Yustus: Status und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts. In: Website des Publikationsportals an der Universität Potsdam. Universität Potsdam, 18. Oktober 2013, abgerufen am 29. Juli 2023.
- ↑ Befriedete Bezirke. In: Website https://www.bmi.bund.de/. Bundesministerium des Innern und für Heimat, Abteilung Leitung, Planung und Kommunikation, abgerufen am 24. Februar 2024 (Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für das Bundesverfassungsgericht umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe, das umgrenzt wird durch den Zirkel von der Herrenstraße bis zur Hans-Thoma-Straße, die Hans-Thoma-Straße bis zur Bismarckstraße, die Gebäudenordseiten der Gebäude der Orangerie, der Schauhäuser des Botanischen Gartens, des Torbogengebäudes, der Badischen Weinstuben, die Schloßgartenmauer mit dem Mühlburger Tor von den Badischen Weinstuben zum Durmflügel des Schlosses, die Nordostseite des Durmflügels des Schlosses bis zum Südwestflügel des Schlosses, den Weg parallel zur verlängerten Waldstraße vom Südwestflügel des Schlosses bis zur Straße Unterführung Schloßplatz, die Straße Unterführung Schloßplatz bis zur Herrenstraße, die Herrenstraße bis zum Zirkel. Die genannten Straßen und Wege gehören zum befriedeten Bezirk, soweit sie ihn umgrenzen.).