Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Sie ist seit dem 1. Januar 2025 eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zuvor war sie der Unfallversicherung Bund und Bahn mit Sitz in Wilhelmshaven zugeordnet. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig. Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag auf Basis des von ihnen für das folgende Jahr geschätzten Gewinns aus künstlerischer und/oder publizistischer Arbeit.
- ↑ Künstlersozialkasse ab 01.01.2025 unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. 20. Dezember 2024, abgerufen am 17. Februar 2026.
- ↑ Quelle: Information zur Künstlersozialabgabe ( vom 9. Juli 2014 im Internet Archive), 1. Juli 2012, Deutsche Rentenversicherung